Offenlegungsverordnung

NACHHALTIGKEITSINFORMATION

  • 1. Hintergrund
  • Mit der Annahme des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 haben sich die Regierungen dieser Welt entschieden, einen nachhaltigeren Weg für unseren Planeten und unsere Wirtschaft zu beschreiten und in den kommenden 15 Jahren für Stabilität, eine gesunde Erde, faire und krisenfeste Gesellschaften und florierende Volkswirtschaften zu sorgen. Das Pariser Übereinkommen gibt einen globalen Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vor: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2 °C gehalten und der Temperaturanstieg durch weitere Maßnahmen auf 1,5 °C begrenzt werden. Außerdem sollen die Länder bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden.

     

  • 2. Folgen für die Finanzberatung 
  • Die EU-Kommission veröffentlichte auf der Grundlage dieser globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Develepment Goals; SDG) im März 2018 den Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Angesichts katastrophaler und unvorhersehbarer Folgen des Klimawandels und der Ressourcenverknappung wurde dringendes Handeln eingefordert. Das Finanzwesen nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein und soll “Teil der Lösung” sein für eine “umweltverträgliche und nachhaltigere Wirtschaft”. Zu den ergriffenen Maßnahmen gehören u. a.:

    • Schärfere Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit:  Damit soll Transparenz darüber hergestellt werden, wie Marktteilnehmer ESG-Faktoren berücksichtigen.
    • Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Beratung und Risikomanagement.
    • Entwicklung einer Taxonomie. Das bedeutet eine einheitliche Definition nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit.

    Am 10. März 2021 trat die sogenannte Offenlegungsverordnung in Kraft. Durch die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und positiven Nachhaltigkeitszielen bei der Kapitalanlage soll die Umlenkung von Kapitalflüssen zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum erfolgen.

    Finanzberater sollen auf Ihren Internetseiten Informationen veröffentlichen, ob und wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten einbeziehen.

  • 3. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken und wie gehe ich damit um?
  • Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

    Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

    • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

     

    • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
    • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

    Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

    Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

    Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

    Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

    Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

    Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

    Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

    Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

    Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

    Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
    Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

    Nachhaltiges Investieren und Nachhaltigkeitsrisiken

    Meine Beratung und die von mir vermittelten Produkte sollen für Sie nachhaltig sein: also auch auf lange Sicht zu Ihnen passen und langanhaltend erfolgreich sein.

    Und Nachhaltigkeit bedeutet vor Allem auch, dass Ihre Geldanlagen, Ihre Vorsorge und Ihre Sparbeiträge Werte schaffen – mit ökologisch und sozial verantwortungsbewussten Finanzprodukten. Werte, die wir jetzt und für die Zukunft brauchen
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    Das Fortschreiten des Klimawandels und der Verlust an Biodiversität rückt das Thema Nachhaltigkeit immer weiter in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Darüber hinaus ist das ein sehr umfassendes Thema, das viele Bereiche umfasst, überschrieben auch mit dem Begriff ESG:

    Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)

    Nachhaltige Geldanlagen berücksichtigen neben den Anlagezielen Rendite, Sicherheit und Liquidität die Auswirkungen der Investments auf diese Bereiche. Findet diese Berücksichtigung nicht oder nicht ausreichend statt und könnten infolge Rentabilität und Sicherheit der Anlage geringer sein, spricht man auch von Nachhaltigkeitsrisiken:

    o Umwelt: z. B. vermehrt auftretende Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels mit extremen Trockenperioden und Überschwemmungen gefährden Menschen durch Ernteausfälle und wirtschaftliche Tätigkeiten durch die Zerstörung von Produktionseinrichtungen und sind damit ein Risiko für Unternehmen und Staaten.

    o Soziales: z.B. die Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder mangelnder Gesundheitsschutz schädigen Menschen direkt, aber auch die Reputation von Unternehmen.

    o Unternehmensführung: z.B. Korruption oder mangelnde Steuerehrlichkeit können langfristig nicht nur ein Unternehmen, sondern auch das gemeinschaftliche Leben schwächen.

    Die Nachhaltigkeitskriterien bzw. die Nachhaltigkeitsrisiken können durch ein Investment mit unterschiedlichen Ansätzen berücksichtigt werden.

    o Ausschluss- und Positivkriterien: anhand konkreter Kriterien wird die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Staaten bewertet. Weisen diese entsprechende Negativkriterien auf, werden sie aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Weisen sie möglichst umfassende Positivkriterien auf und keine Negativkriterien, werden sie in besonderer Weise als investitionswürdig angesehen.

    o Best-in-Class: basierend auf ESG-Kriterien werden im Best-in-Class-Ansatz die besten Unternehmen innerhalb einer Branche, Kategorie oder Klasse ausgewählt – wobei die Branche an sich auch nicht besonders nachhaltig sein könnte, z.B. die Automobilindustrie. Ein Investment hier ergibt andererseits die Möglichkeit des Engagements, also als Aktionär auf das Unternehmen in Richtung mehr Nachhaltigkeit zu wirken.

    o Best-of-Class: hier wird in die besten Unternehmen innerhalb einer vorher als grundsätzlich nachhaltig identifizierten Klasse investiert, z.B. erneuerbare Energien.

    o ESG-Ansatz: die Berücksichtigung der oben genannten ESG-Aspekte wird neben den finanziellen Kriterien bei der Titelauswahl berücksichtigt. Das bezieht sich z.B. im Bereich Umwelt auf Kohlenstoffemissionen, Wasserverbrauch, Verpackungsabfälle, Energieeffizienz; im Bereich Soziales auf Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Arbeitsstandards in der Lieferkette, Datenschutz, Produktsicherheit; im Bereich Unternehmensführung auf Vorstandsausgewogenheit, Korruption und politische Instabilität, Interessenkonflikte, Steuertransparenz.

    o Themen-Investments: investiert wird in als besonders zukunftsträchtig angesehene Branchen, z.B. Wasser, Holz. Dadurch ist ein Bezug zu den ESG gegeben – allerdings können die Ziele ohne weiteres Research auch verfehlt werden (Wasserprivatisierung, Raubbau)

    Im Sinne einer zukunftsorientierten Geldanlage berücksichtige ich in meiner Beratung und vermittle ich – wo möglich – ausschließlich Investments, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und die damit die Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert haben. Investments, die die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken nicht aufgreifen, schließe ich aus. Es sollen Investments zum Tragen kommen, die einen positiven Beitrag für unsere Umwelt und die Gesellschaft leisten oder die negativen Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit so weit wie möglich reduzieren.

    Das betrifft jegliche Formen der Geldanlage, also z.B. auch Versicherungen mit Kapitalaufbau.

    Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Investments gibt es eine Vielzahl von Informationen – diese passen bisher leider nicht immer zusammen. Um die Einordnung von Aussagen zur Nachhaltigkeit von Investments zu vereinheitlichen, ist auf EU-Ebene eine Taxonomieverordnung in Arbeit, die Anfang 2022 in Kraft treten soll.

    Um eine Bewertung der Nachhaltigkeitsansätze und der Nachhaltigkeitsrisken der Anlageprodukte vorzunehmen, nutze ich neben den Informationen, die die jeweiligen Anbieter zur Verfügung stellen (z.B. Anlegerinformationen, Rechenschafts- und Geschäftsberichte, Verkaufsprospekte) Informationen von und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Verbänden und Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben, z.B. Ratingagenturen und journalistische Plattformen. Eine enge Zusammenarbeit pflege ich hier mit dem Beraternetzwerk ökofinanz-21, deren Grundsätze für mich auch eine Leitlinie sind.

    https://www.oekofinanz-21.de/wp-content/uploads/2020/12/oekofinanz-21-e.V.-Unsere-Grundsaetze.pdf

    Die Höhe meiner Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von der Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht beeinflusst.